Stipendien und Darlehen

Brauchen Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Erstausbildung oder Ihr Studium? Dann finden Sie hier weiterführende Informationen. Detaillierte Informationen zur Finanzierung von Weiterbildungen finden Sie in der Kurzinfo «Finanzierung von Weiterbildungen».

Ausbildungsbeiträge im Kanton Aargau

Der Kanton Aargau kennt die beiden Formen von Ausbildungsbeiträgen Stipendien (Beiträge ohne Rückzahlungspflicht) und Darlehen (Beiträge sind nach Abschluss einer Ausbildung dem Kanton zurückzuzahlen). Für erste Ausbildungen der Sekundarstufe II (berufliche Grundbildung, Mittelschulen) werden hauptsächlich Stipendien gewährt. Für zweite Ausbildungen auf Sekundarstufe II werden Darlehen kombiniert mit Stipendien gewährt. Für Ausbildungen der Tertiärstufe (Universität, ETH, Fachhochschulen, Höhere Fachschulen) gilt dasSplittingmodell, eine fixe Verknüpfung von Stipendien mit Darlehen.

Was sind die Voraussetzungen, um Ausbildungsbeiträge zu erhalten?

  • Besuch einer beitragsberechtigten Ausbildung an einer vom Kanton oder vom Bund anerkannten Ausbildungsstätte.
  • Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse lassen es nicht zu, für die anerkannten Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten selbst aufzukommen. Bei der Bestimmung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse werden zumutbare Eigenleistungen (z.B. Erwerbstätigkeit während des Studiums) und Fremdleistungen (von Eltern, Ehepartner/in, Partner/in) sowie Beiträge von Dritten (z.B. von Stiftungen, privaten Personen) dazugerechnet.

Wer hat im Kanton Aargau Anspruch auf Ausbildungsbeiträge?

  • Stipendienberechtigt und stipendienrechtlicher Wohnsitz im Kanton Aargau.
  • Schweizer Staatsbürger/innen
    (Auslandschweizer/innen nur, wenn sich der Wohnsitzstaat ihrer Eltern ausserhalb der EU/EFTA befindet und sofern sie dort keine Gesuchberechtigung haben und wenn sie die Ausbildung in der Schweiz absolvieren).
  • Ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung C in der Schweiz.
  • Ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligung B in der Schweiz, sofern sie seit mindestens 5 Jahren ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Für Brückenangebote der Kantonalen Schule für Berufsbildung (KSB) auch ausländische Staatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligung (auch solche mit B-Bewilligung, die weniger als 5 Jahre ihren Wohnsitz in der Schweiz haben).
  • Kinder von Angehörigen eines EU/EFTA-Staates mit Wohnsitz in der Schweiz.
  • Anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge und Staatenlose. Personen mit Schutzstatus S sind berechtigt, Anträge für Ausbildungsbeiträge für Kantonale Schulen für Berufsbildung (KSB), Schulen der Sekundarstufe II und Tertiärstufe einzureichen. 

Weitere Informationen und Auskunft erhalten Sie hier:

  • Auf www.ag.ch/stipendien finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema sowie alle Informationen und Anleitungen zum Stellen des Antrags.
  • Kontaktangaben: Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Hochschulen und Sport, Sektion Stipendien, Bachstrasse 15, 5001 Aarau, Telefon: 062 835 22 70, E-Mail: stipendien@ag.ch.

Andere Finanzierungsmöglichkeiten

Es gibt regionale, kantonale, schweizerische und internationale öffentliche und private Institutionen, die ebenfalls Aus- und Weiterbildungen finanziell unterstützen. Viele solcher Institutionen sind als Stiftung organisiert.

Stiftungsverzeichnisse und Stiftungen

  • www.edi.admin.ch > Das EDI > Organisation > Fachstellen > Eidgenössische Stiftungsaufsicht > Stiftungsverzeichnis: eidgenössisches Stiftungsverzeichnis. Dieses umfasst gemeinnützige Stiftungen, die nebst anderem zum Teil auch Stipendien vergeben, insbesondere für Weiterbildungen und Forschungsarbeiten, die dem Stiftungszweck entsprechen.
  • www.swissuniversities.ch > Service > Stipendien Ausland: für Auslandstudien.
  • www.educaswiss.ch: Educa Swiss ist die Schweizerische Stiftung für Bildungsförderung und -finanzierung. Vermittlung von Bildungsdarlehen zu sozialverträglichen Konditionen als Ergänzung zu bestehenden Förder- und Beratungsangeboten.

Weitere Institutionen

  • www.studienfinanzierung.uzh.ch: Sozial-, Studienfinanzierungs- oder anders genannte Beratungsstellen der Universitäten, ETH und Fachhochschulen, wie z. B. die Fachstelle Studienfinanzierung der Universität Zürich. Letztere bietet besonders vielfältige Unterstützung an, zum Beispiel eine Beratung vor Studienbeginn für Nicht-Immatrikulierte.
  • pj.projuventute.ch > Angebote: Der Witwen-, Witwer- und Waisenfonds bietet finanzielle Unterstützung an für Witwen, Witwer und Halb- und Vollwaisen.
  • www.intermundo.ch > Mitgliederorganisationen > Stipendien: finanzielle Unterstützung für ein Austauschprogramm.
  • www.kulturfoerderung.ch: Die Informationsdienstleistung des Bundesamtes für Kultur und des Migros Kulturprozent unterstützen Kulturschaffende bei der gezielten Kontaktaufnahme mit Förderstellen im Bereich Bildende Kunst, Musik, Film, Bühne, Literatur, Design und Neue Medien.
  • www.stipendium.ch: kostenpflichtige Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Stiftung

Das eigene Budget planen

Nebst den eigentlichen Ausbildungskosten sind die Kosten für den Lebensunterhalt zu bestimmen. Auf www.budgetberatung.ch finden Sie Vorlagen für die Berechnung der Lebenshaltungskosten. Die Universität Zürich gibt für ihre Studierenden aktuell einen Richtwert für Studien- und Lebenskosten von CHF 2'000.- pro Monat an, siehe www.studienfinanzierung.uzh.ch > Budgetplanung. Auch andere Hochschulen oder Ausbildungsstätten publizieren auf ihren Webseiten Hinweise zu den zu erwartenden Kosten. Sollte bereits eine Verschuldung vorliegen, kann eine Schuldenberatung Sinn machen (www.caritas-schuldenberatung.ch).

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