Lehrer/in an Mittelschulen

Diese Diplome ermöglichen es Ihnen junge Erwachsene am Gymnasium, an einer Fachmittelschule oder an Berufsmaturitätsschulen zu unterrichten.

Die Sekundarstufe II umfasst die Ausbildungsphase vom 9. / 10. bis zum 12. / 13. Schuljahr und beinhaltet folgende Schultypen und erforderlichen pädagogischen Abschlüsse:

Schultyp (Berufsziel)

Erforderlicher Abschluss

Maturitätsschulen (Gymnasien) und Mittelschulen
(wie Fachmittelschulen, Handelsmittelschulen)

Lehrdiplom für Maturitätsschulen

Berufsmaturitätsschulen (Fachunterricht
in den Fächern für die Berufsmatura sowie
Unterricht an kaufmännischen Berufsfachschulen)

Lehrdiplom Berufsmaturität

(d.h.: Lehrdiplom für Maturitätsschulen plus 300h Berufspäda-

gogik oder Hochschulabschluss plus 1800 Lernstunden berufs-

pädagogische Qualifikation)

Berufsfachschulen
(Berufsfachschullehrer/in)

Lehrdiplom für allgemeinbildenden Unterricht (ABU), Lehr-
diplom für Berufskunde.
Weitere Informationen für den Unterricht an der Berufsfach-
schule finden Sie auf unserer Kurzinfo «Erwachsenen und
Berufsbildner/in
» oder auf www.berufsberatung.ch > Beruf
suchen (Stichwortsuche: «Berufsfachschullehrer/in für
Berufskunde» oder «Berufsfachschullehrer/in für Allgemeinbildung»).

Lehrdiplom für Maturitätsschulen

Die Ausbildung zur Gymnasial- bzw. Mittelschullehrperson gliedert sich in einen fachwissenschaftlichen und einen erziehungswissenschaftlich-didaktischen Teil. Wenn Sie einmal Französisch und Geschichte unterrichten möchten, studieren Sie diese beiden Fächer zuerst an der Uni und ergänzen dieses Fachwissen mit dem Lehrdiplom für Maturitätsschulen. Dieses kann während oder nach dem Studium absolviert werden; in der Regel muss aber mindestens der Bachelor abgeschlossen sein. Die Ausbildung umfasst insgesamt 60 ECTS-Punkte. Die Musterstundenpläne gehen von 4 Semestern Ausbildungszeit aus.
Als Studienfächer stehen Fächer und Fachbereiche zur Auswahl, die im Maturitätsreglement (MAR) aufgeführt sind (vgl. Tabelle 1 nächste Seite). Das Lehrdiplom für Maturitätsschulen kann in einem oder in zwei Fächern absolviert werden. Je gefragter und breiter Ihre Fächerpalette ist, desto flexibler sind Sie auf dem Stellenmarkt.
Wer an Maturitätsschulen Sport unterrichten möchte, findet unter www.sportstudien.ch eine Übersicht über Ausbildungsinstitutionen. Wer Bildnerisches Gestalten unterrichten möchte, absolviert einen Bachelor und Master in «Vermittlung in Kunst und Design» an einer Fachhochschule.

Unterrichtete Fächer an den Aargauer Gymnasien (1)

Obligatorische
Grundlagenfächer

Schwerpunktfächer

Ergänzungsfächer

Freifächer im
Kanton Aargau

Deutsch; Französisch oder
Italienisch; Englisch oder
Griechisch; Mathematik;
Biologie; Chemie; Physik;
Geschichte; Geografie;
Bildnerisches Gestalten
oder Musik mit Instrumental-
unterricht; Einführung in
Wirtschaft und Recht (2); Informatik (2), Sport

Latein; Französisch;
Italienisch; Spanisch; Englisch; Physik und Anwendungen
der Mathematik; Biologie und
Chemie; Wirtschaft und Recht;
Philosophie / Pädagogik / Psychologie; Bildnerisches Gestalten;
Musik und Instrumentalunterricht

Anwendungen der Mathematik;
Bildnerisches Gestalten; Biologie; Chemie;
Geschichte; Geografie;
Informatik; Musik und
Instrumentalunterricht;
Pädagogik / Psychologie;
Philosophie; Physik;
Religionslehre; Sport; Wirtschaft und Recht

Latein, Italienisch,
Spanisch, Mathematik-
zusatz; Griechisch;
Bildnerisches Gestalten, Instrumental-
unterricht usw.

(1) Gesamtschweizerisch gibt es je nach Sprachregion bei den Sprachen eine andere Gewichtung. Latein und Philosophie können ebenso Grundlagenfach sein, Griechisch, Englisch und Russisch Schwerpunktfach.
(2) Diese Fächer sind keine Grundlagenfächer, aber obligatorisch von allen Schülern und Schülerinnen zu belegen. Quellen: Verordnung des Bundesrates / Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen (MAR) vom 16.1./15.2.1995, Stand August 2018

Doppelqualifikationen für Berufsmaturitätsschule sowie Sek I

Wer an einer Universität oder ETH studiert, kann sich schon in den höheren Semestern parallel zum Studium zur Gymnasiallehrperson ausbilden. Möglich ist zudem eine Doppelqualifikation auf der Sekundarstufe II. Eine Gymnasiallehrperson kann damit an einer Mittelschule sowie an einer Berufsfachschule oder Berufsmaturitätsschule unterrichten. Dafür braucht es eine gymnasiale Lehrbefähigung plus eine berufspädagogische Zusatzausbildung von 300 Lernstunden. Eine Übersicht über Institutionen, in denen diese Doppelqualifikation erworben werden kann, finden Sie unter www.berufsberatung.ch > Beruf suchen (Stichwortsuche: «Berufsfachschullehrer/in Berufsmaturität»).
Künftige Lehrpersonen für Wirtschaft und Recht (Handelslehrer/innen) werden traditionell auf den Unterricht an Gymnasien und an kaufmännischen Berufsmaturitätsschulen vorbereitet. Deshalb gehören Lehrveranstaltungen in der Berufspädagogik für diese Studierenden zum Pflichtbereich. Eines der Unterrichtspraktika findet in der Regel an einer kaufmännischen Berufsmaturitätsschule statt.
An einigen Ausbildungsinstitutionen kann parallel zum Sek-II-Lehrdiplom zusätzlich noch jenes für die Sek I erworben werden.

Ausbildungsinstitutionen für das Lehrdiplom für Maturitätsschulen (Deutschschweiz)

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