Anerkennung von ausländischen Diplomen
In der Schweiz existiert keine allgemeine Stelle für die Zulassung oder Anerkennung von ausländischen Diplomen. Je nach Vorbildung und Beruf sind unterschiedliche Kontaktstellen zuständig. Eine allgemeine Übersicht.
Berufsdiplome aus EU-Staaten
Die Schweiz und die EU anerkennen gegenseitig die Ausbildungsabschlüsse für jene Berufe, die in einzelnen Mitgliedstaaten reglementiert sind. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) informiert über Vorgehen und zuständige Bewilligungsbehörde.
Maturität und Universitätsabschlüsse
Ausländische Maturitätsabschlüsse werden auf Bundesebene nicht anerkannt. Informationen über die Zulassung zu den Hochschulen finden Sie nach Ländern unterteilt unter www.swissuniversities.ch.
Gesundheitsbereich
Zuständig für die Anerkennung von Berufsabschlüssen im Bereich Krankenpflege, Physiotherapie, Ernährungsberatung und weiteren Gesundheitsberufen: Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK).
Für die medizinischen Hochschulberufe wie Arzt, Zahnärztin, Tierarzt und Apothekerin und weitere ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zuständig.
Erziehungsbereich
Für die Anerkennung von Lehrdiplomen oder Diplomen im Bereich Sonderpädagogik, Logopädie oder Psychomotoriktherapie ist die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zuständig.