Studieren in der Schweiz als Ausländer/in

Sie verfügen über ein ausländisches Diplom und möchten in der Schweiz studieren? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema.

Die Schweizer Hochschullandschaft besteht aus drei Hochschultypen: Universitäre Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen. Eine Grafik zum Hochschulbildungssystem befindet sich auf: www.swissuniversities.ch > Themen > Lehre & Studium > Qualifikationsrahmen. Die Webseite www.swissuniversities.ch ist die Hauptinformationsquelle für Themen rund um Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen.

Wo lasse ich meine Vorbildung bewerten?

Jede Schweizer Hochschule entscheidet autonom über die Anerkennung ausländischer Ausweise. Für die definitive Abklärung der Zulassungsbedingungen müssen Sie sich also direkt an die entsprechende Hochschule wenden.

Eine unverbindliche Übersicht über die Bewertung Ihrer Vorbildung, geordnet nach Ländern, finden Sie unter www.swissuniversities.ch > Themen > Zulassung > Zulassung zu den universitären Hochschulen > Zulassungsbedingungen nach Ländern.

Welche Studiengänge gibt es?

Informationen zu allen Studiengängen finden Sie auf www.berufsberatung.ch/Studium oder www.studyprogrammes.ch.

Welche Sprachkenntnisse werden verlangt?

Auf Bachelor-Stufe werden die meisten Studiengänge in der Sprache der Hochschulregion unterrichtet (Deutsch, Französisch oder Italienisch). Erwartet wird in der Regel der Nachweis von Sprachkenntnissen auf Niveau C1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen GER). Auf Master-Stufe sind englischsprachige Studiengänge verbreitet.

Informationen zu den sprachlichen Anforderungen der Hochschulen finden Sie direkt auf den Seiten der Hochschulen.

Gibt es Zulassungsprüfungen?

Bei Nicht-Anerkennung des Diploms für ein Studium an einer Universität ist die Eidgenössische Maturitätsprüfung abzulegen: www.sbfi.admin.ch > Bildung > Maturität > Gymnasiale Maturität > Schweizerische Maturitätsprüfung.

Alternativen: «Baccalauréat International», «Baccalauréat Européen» sowie die britische Hochschulreife (IGCSE, A-levels). Für die Uni-Zulassung gelten dabei Einschränkungen: www.swissuniversities.ch > Themen > Zulassung > Zulassung zu den universitären Hochschulen.

Privatschulen bereiten auf diese Abschlüsse vor: www.swissprivateschoolregister.com

Bei teilweiser Anerkennung der Vorbildung kann die zentrale Ergänzungsprüfung der Schweizer Universitäten ECUS (www.ecus-edu.ch) abgelegt werden. Für die Anmeldung zur Prüfung ist ein Immatrikulationsgesuch an einer Schweizer Universität notwendig. Die Universitäten entscheiden über den Umfang der Aufnahmeprüfung und nehmen die Zuweisung zum Prüfungszentrum vor (Zürich oder Genf). Verschiedene Anbieter bereiten auf die Prüfung vor:

Die Fachhochschulen und die pädagogischen Hochschulen sowie die ETH führen eigene Aufnahmeprüfungen durch.

Ein Studium ohne Matura ist an einigen Universitäten möglich (Westschweiz, Luzern, Tessin). Dabei kommen besondere Aufnahmeverfahren zur Anwendung: www.swissuniversities.ch > Themen > Zulassung > Zulassung zu den universitären Hochschulen > Zulassung ohne Maturitätszeugnis.

Spezialfälle (ETH, Universität St. Gallen, medizinische Studiengänge)

Eidgenössische Technische Hochschulen

Die Eidgenössischen Technischen Hochschulen Zürich und Lausanne (ETHZ und EPFL) führen bei Bedarf eigene Aufnahmeprüfungen durch. Für Personen aus Nicht-EU-Staaten bietet die EPFL in bestimmten Fällen das Vorbereitungsjahr CMS (Cours de mathématiques spéciales) an.

Universität St. Gallen

Personen mit ausländischem Diplom unterliegen einer Zulassungsbeschränkung (ausser Staatsangehörige aus Liechtenstein, solche mit Niederlassungsbewilligung C, Doktoranden/-innen und Gaststudierende). Die Zulassung kann über die Zulassungsprüfung der HSG oder einen internationalen Test (GMAT, GRE oder LSAT) erlangt werden: www.unisg.ch > Studium > Zulassung > Zulassung zum Bachelor Studium > Zulassungsprüfung.

Medizinische Studiengänge (Human-, Zahn-, Veterinärmedizin)

Für die obligatorische Eignungsprüfung gelten spezielle Zulassungsbedingungen (Schweizer/in oder in Liechtenstein niedergelassen etc.): www.swissuniversities.ch > Service > Anmeldung zum Medizinstudium.

Studienmöglichkeiten für Flüchtlinge

Flüchtlinge mit akademischer Vorbildung können als Hörer/innen an der Universität Zürich in einem Schnuppersemester weiterstudieren. In Genf können Flüchtlinge im Rahmen von «Horizon académique» ihr Studium aufnehmen/weiterführen und von weiteren Integrationsmassnahmen profitieren.

Was sind die Bedingungen für ein FH Studium?

Zusätzlich zu einer anerkannten Vorbildung wird meistens eine 1-jährige Arbeitserfahrung (Praktikum) im Bereich des gewählten Studienganges verlangt. Bei unzureichender Vorbildung sind je nach Schule Zulassungsprüfungen möglich.

Ich wohne im Ausland und möchte in der Schweiz studieren. Wie gehe ich vor?

Bewerben Sie sich fristgerecht bei der von Ihnen gewählten Hochschule und klären Sie die Zulassungsbedingungen ab. Alle Staatsangehörigen, die zu Studienzwecken vom Ausland einreisen, müssen eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. Je nach Herkunftsland wird eine Aufenthaltsbewilligung (EU/EFTA-Staatsangehörige) oder ein Visum benötigt. Zur Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung müssen Sie u. a. die Aufnahmebestätigung der Hochschule sowie einen Nachweis einreichen, dass Sie Ihr Studium finanzieren können.

  • www.swissuniversities.ch > Themen > Lehre & Studium > Akkreditierte Schweizer Hochschulen: dort befinden sich die direkten Links zu den Websites der einzelnen Hochschulen
  • www.ag.ch/migrationsamt > Merkblätter & Formulare > Merkblätter > Studienaufenthalte

Wie finanziere ich mein Studium?

Ausländische Studierende müssen sich zuerst an die zuständigen Stellen in ihrem Heimatland wenden.

Auslandschweizer/innen, anerkannte Flüchtlinge und Ausländer/innen mit Niederlassung C wenden sich an die Stipendienstelle ihres Heimatkantons bzw. des Wohnkantons der Eltern: www.ag.ch/stipendien.

www.swissuniversities.ch > Service > Stipendien Schweiz

Für post-graduierte Studien können ausländische Studierende ein Stipendium bei der Eidg. Stipendienkommission beantragen (Maximalalter: 35 Jahre): www.sbfi.admin.ch > Bildung > Stipendien > Bundes-Exzellenz-Stipendien für ausländische Forschende und Kunstschaffende.

Anzeige
© ask! – Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf